Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts bedürfen Energielieferverträge für Strom und Gas zukünftig außerhalb der Grundversorgung einer Textform (Einwilligungserklärung des Kunden z.B. per E-Mail). Das Abschließen von Lieferverträgen per Telefon ist nicht mehr zulässig.
Außerdem dürfen Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr höchstens bis zu 25% teurer sein als Verträge mit gleichem Leistungsinhalt bei längerer Vertragsdauer. Bei einer längeren Vertragslaufzeit als einem Jahr müssen dem Kunden somit zwei Verträge angeboten werden.
Lieferverträge können nur noch dann automatisch über drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn das Unternehmen den Kunden rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeiten hinweist. Zusätzlich wurde die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt. Dieser Beschluss hat weitreichende Folgen für jedes IT-System.
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